Der Bereich Umwelt und Natur als Untere Abfallwirtschaftsbehörde der Landeshauptstadt hat anlässlich des bevorstehenden Herbstanfangs ein Informationsschreiben zum Verbrennen von Gartenabfall verschickt. Das Schreiben richtet sich an alle Kleingartenanlagen in der Landeshauptstadt Potsdam. Darin wird deutlich gemacht, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und Gärten nicht nur keine fachgerechte Entsorgung darstellt sondern ausnahmslos verboten ist.
Das komplette Informationsschreiben finden Sie im Anhang und unter dem Reiter Service & Dokumente. Das PDF kann heruntergeladen werden.