Die Wichtigsten Fragen auf einen Blick:
Privat oder Verein?
Der Unterschied zu einem privaten Garten als reinem Erholungsgrundstück liegt bei der Pacht eines Kleingartens in unserem Kleingartenverein einerseits in gewissen Bedingungen und Verpflichtungen, die der Pächter hier eingeht. Andererseits schaffen gerade diese Bedingungen Gemeinschaftssinn und Solidarität und damit eine Voraussetzung für gut nachbarschaftliche Beziehungen, wie sie heute nicht unbedingt und überall selbstverständlich sind.
Die Kostenfrage
Der Garten wird von einem Vorpächter übernommen. Den Wert des Gartens, also Gartenlaube und Bepflanzung, bestimmten ausgebildete Schätzer. Dieser Schätzwert bildet für den Vorpächter eine Orientierung für die von ihm zu fordernde Ablösesumme seiner Laube und dem drum herum. An unseren Verein, in dem Sie Mitglied werden, ist eine Beitrittsgebühr zu entrichten. In dieser Summe ist Ihr Anteil für die Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen z.B. für Strom und Wasser enthalten. Der Vorstand prüft dann, ob Ihr Vorpächter ein ausgeglichenes Vereinskonto hat.
Sollten Sie eines Tages Ihren Garten abgeben, wird der Garten wieder geschätzt und die Ablösesumme festgesetzt. Die Beitrittsgebühr wird am Ende Ihrer Mitgliedschaft nicht zurückgezahlt. Die laufenden Kosten setzen sich aus der Pacht für den Garten (ca. 25.- €/Jahr), der Pacht für die Gemeinschaftsflächen, (ca. 9.- €/Jahr) einer kommunalen Abgabe (ca. 25.- €/Jahr) dem Vereinsbeitrag, (ca. 73.- €/Jahr) einer Umlage an den Verein (2007 ca. 57.- €/Jahr) und den individuellen Nebenkosten zusammen. Also pro Jahr derzeit etwa 189.- € an laufenden Kosten, alle Angaben ohne Gewähr! Nebenkosten entstehen Ihnen durch den Verbrauch von Wasser und Strom. Diese Abrechnung erhalten Sie einmal jährlich. Auf den Parzellen befinden sich kleine Abwassergruben, die Abfuhr ist mit nachweispflichtigen Kosten verbunden.
Alle Lauben verfügen über Strom und Stadtwasser ganzjährig. Diese Anschlüsse sind neuwertig, da Wasser- und Stromzuleitungen in der gesamten Gartenanlage erst in den letzen Jahren komplett erneuert wurden. Strom und Wasser liegen ganzjährig an. Aus dem Vereinsbeitrag und der Umlage an den Verein wird der Vereinshaushalt bestritten. Beispielsweise wird damit die Gerätebeschaffung und deren Wartung, um die Anlagen entsprechend zu pflegen, finanziert. Nicht zu vergessen ist hier eine von jedem Mitglied jährlich zu leistende geringe Anzahl von Arbeitsstunden, die ausnahmsweise auch in Euro geleistet werden kann. Mitgliederversammlungen zu besuchen gehört auch zu den Pflichten des Kleingärtners in unserem Verein.
Was tut man in einem Kleingarten?
Wenn es geklappt hat und Sie Mitglied in der Gemeinde der Kleingärtner geworden sind, dann sollten Sie sich zuerst in Ruhe hinsetzen. Beobachten Sie die Natur, säen und pflanzen Sie, ernten Sie die Früchte Ihrer Arbeit und erholen Sie sich. Tun Sie aber nicht alles was Sie wollen, denn Sie befinden sich ein einer Gemeinschaft. Dazu gehört nicht nur eine gewisse Rücksichtnahme auf Ihren Nachbarn.
Sie sind Teil einer Gemeinschaft von Gartenfreunden und Gemeinschaft bedeutet MITEINANDER, nicht gegeneinander. Eine wichtige Regel: Auch das Kleingartenwesen muss sich mit einigen Gesetzen herumschlagen. Ein Gartenfreund muss also nicht nur die Naturgesetze über sich ergehen lassen. Auch der Staat, das Land, der Verband und der Verein hat geschriebene und ungeschriebene Gesetze an denen man sich orientieren muss. Die Pachtzinsregelung orientiert sich an der Bodennutzung. Für Kleingartenanlagen bedeutet das: Die Gartennutzung steht im Vordergrund. Alle Abweichungen, also Lauben und überdachte Freisitze zu groß, Dauerbewohnung, keine ersichtliche kleingärtnerische Nutzung u.s.w. hat zur Folge, dass Kleingartenanlagen planungsrechtlich als Sondergebiete eingestuft werden. Damit entfällt die Pachtpreisbindung und der Kündigungsschutz.
In einer Stadt oder Gemeinde wird man sich bestimmt nicht mit einer Änderung der Nutzung in ein Wochenendgebiet zufrieden geben! Bauland mit Erholungscharakter entsteht anstelle unserer Gartenanlage! Wollen wir den Status einer Kleingartenanlage behalten, müssen wir uns an die Regelungen der Gartenordnung halten. Es ist also wirklich nicht schwer Grenzen zu erkennen und zu respektieren! Bitte lassen Sie sich durch diese Gesetze und Verordnungen nicht abschrecken! Sie begeben sich ja auch täglich in den Straßenverkehr und die Straßenverkehrsordnung ist wesentlich umfangreicher! Wer allerdings nur auf sein persönliches Wohlergehen fixiert ist, der sollte besser ein Wochenendgrundstück anmieten. Verein bedeutet eben auch seine eigenen Interessen in die Reihe der anderen Mitglieder einzuordnen.
Wer ist mein Ansprechpartner im Verein?
Der Vorstand, ein Gremium aus Mitgliedern unseres Vereins. Der Vorstand verwaltet z.B. im Auftrag des Landesverbands die Pachtparzellen. Er führt die Geschäfte und vertritt die Interessen Ihres Vereins innerhalb anderer Gremien (z.B. des Landesverbandes). Der Vorstand berät Sie in allen den Garten betreffenden Fragen, organisiert die Pflege der Anlagen und tut noch eine Reihe anderer Dinge. Auch Sie können sich an der Vorstandsarbeit beteiligen.
Was tut der Landesverband?
Die Aufgaben eines Landesverbandes sind recht vielfältig. Auf das Minimalste reduziert: Er ist Ihr Vertreter gegenüber dem Verpächter Ihres Gartenlands. Er versucht neues Gartenland zu beschaffen und handelt Pachtverträge aus. Durch seine Öffentlichkeitsarbeit stärkt er das Ansehen seiner Mitglieder und schützt diese vor Übergriffen eifriger Politiker auf Ihr Gartenland.
Zur Information:
Das Bundeskleingartengesetz : (siehe unter Unser Verein / Bundeskleingartengesetz)
Die Rahmengartenordnung des Kreisverbandes der Garten- und Siedlerfreunde e.V. Potsdam (PDF)
Die Satzung des Kleingartenvereis "Herthasee" e.V. (PDF)
Wichtige Informationen und Dokumente beim “Kreisverband der Garten- und Siedlerfreunde e.V. Potsdam”