Kleingartenverein Herthasee e.V.

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Verfasst am 05.02.2026 um 14:37 Uhr

Einigung über Vergleich im Falle Northis

Am Dienstag, den 3. Februar, konnte der Vorstand des Kreisverbandes Potsdam der Garten- und Siedlerfreunde e. V. vor dem Oberlandesgericht (OLG) einen Vergleich im von der Firma Northis Immobilien GmbH angestrengten Verfahren protokollieren lassen. Wie berichtet, war der Vorstand im Januar durch einen Beschluss der außerordentlichen Mitgliederversammlung dazu bevollmächtigt worden, einen solchen Vergleich anzustreben.


Das Vergleichsangebot für die Flächen der ehemaligen Kleingartenanlage „An der Katharinenholzstraße“ in Bornstedt beläuft sich nun auf 340.000 Euro – zuvor stand eine Summe in Höhe von 370.000 Euro im Raum. Die Einigung ist noch nicht rechtskräftig. Der Vorstand hat sich eine Widerrufsfrist bis zum 15. April einräumen lassen. Hintergrund ist die ordentliche Mitgliederversammlung am 25. März. Um die Forderung begleichen zu können, ist geplant, eine Beschlussvorlage für eine einmalige Umlage in noch festzusetzender Höhe (maximal 100 Euro pro Parzelle) einzureichen. Zudem wurde der Vorstand beauftragt, eine Anfrage für einen Kredit beim Landesverband zu stellen. Dafür müssen jedoch alle Zahlen einschließlich eines Finanzkonzeptes gesichert vorliegen. Auch hierfür müssen die Ergebnisse der ordentlichen Mitgliederversammlung abgewartet werden.


Wie berichtet, wurde in der außerordentlichen Mitgliederversammlung im Januar ebenfalls beschlossen, den vorliegenden Vergleich mit dem Unternehmen TAMAX für die Flächen der Kleingartenanlage „Angergrund“ rechtskräftig werden zu lassen. Bis zum 27. Februar muss nun die Vergleichssumme in Höhe von 137.000 Euro beglichen werden. Hierfür werden freie und zweckgebundene Rücklagen aufgelöst.